Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte (BRD)

15.08.2008
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung am 16. Juni 2006 das Haushaltsbegleitgesetz durchgesetzt. Darin wird geregelt, dass der pauschale Beitragssatz auf  die Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte ab dem 1. Juli 2006 von 25 % auf 30 % steigt. Damit wird der Pauschalbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 %, der Pauschalbetrag zur Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 % angehoben. Das heißt, dass die Attraktivität der Minijobs leidet. Arbeitgeber müssen nun für einen Minijob um  rund 9,5 % höhere Sozialbeiträge als für einen sozialversichtungspflichtig Beschäftigten abführen. Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten, sind hiervon ausgenommen.  

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